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Rechtsprechung
   OLG Köln, 28.03.2001 - 2 W 32/01   

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https://dejure.org/2001,1629
OLG Köln, 28.03.2001 - 2 W 32/01 (https://dejure.org/2001,1629)
OLG Köln, Entscheidung vom 28.03.2001 - 2 W 32/01 (https://dejure.org/2001,1629)
OLG Köln, Entscheidung vom 28. März 2001 - 2 W 32/01 (https://dejure.org/2001,1629)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Judicialis

    HGB § 25; ; HGB § 25 Abs... . 1 Satz 1; ; HGB § 25 Abs. 2; ; HGB § 105 Abs. 2; ; ZPO § 50; ; InsO § 7 Abs. 3 Satz 1; ; InsO § 7 Abs. 1; ; InsO § 7; ; InsO § 6; ; InsO § 7 Abs. 1 Satz 1; ; InsO § 6 Abs. 1; ; InsO § 7 Abs. 1 Satz 2; ; InsO § 14; ; InsO § 13 Abs. 1 Satz 2

  • rewis.io
  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    HGB § 25; InsO §§ 14, 17
    Zulässigkeit Gläubigerantrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2001, 975
  • NZI 2001, 308
  • WM 2002, 357
  • BB 2001, 1604
  • ZInsO 2001, 418
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (18)

  • OLG Köln, 29.12.1999 - 2 W 205/99

    Zulassung der weiteren Beschwerde gemäß § 7 Abs. 1 InsO

    Auszug aus OLG Köln, 28.03.2001 - 2 W 32/01
    Da gegen eine Entscheidung des Landgerichts über eine sofortige Beschwerde nach § 6 Abs. 1 InsO die weitere Beschwerde gemäß § 7 Abs. 1 Satz 1 InsO nur gegeben ist, wenn sie von dem Oberlandesgericht zugelassen wird, ist das eingelegte Rechtsmittel dahin zu verstehen, daß zugleich die Zulassung dieses Rechtsmittels beantragt wird (Senat, ZIP 2000, 462 [463]; Senat, NZI 2000, 134; Senat, NZI 2000, 80; Senat, NZI 2000, 78; HK-Kirchhof, InsO, 2. Auflage 2001, § 7 Rdnr. 4 m.w.N.).

    Diese bisher - soweit ersichtlich - für das Insolvenzrecht noch nicht obergerichtlich geklärte Rechtsfrage kann zur Vermeidung der Gefahr einander widersprechender Gerichtsentscheidungen im Rahmen einer Rechtsbeschwerde nach § 7 InsO überprüft werden (vgl. allgemein hierzu: Senat, NZI 2000, 80; HK/Kirchhof, a.a.O., § 7 Rdnr. 23; FK/Schmerbach, InsO, 2. Auflage 1999, § 7 Rdnr. 16).

    Dementsprechend sind die tatsächlichen Feststellungen des Gerichts der Erstbeschwerde nach §§ 7 Abs. 1 Satz 2 InsO, § 561 Abs. 2 für das Rechtsbeschwerdegericht grundsätzlich bindend (Senat, NZI 2000, 80; Senat NZI 2000, 133; HK/Kirchhof, a.a.O., § 7 Rdnr. 19).

    Der Senat sieht es als sachdienlich an, für das weitere und andere Verfahren nochmals darauf hinzuweisen, daß nach ständiger obergerichtlicher Rechtsprechung die dem Gericht der weiteren Beschwerde obliegende rechtliche Nachprüfung nur möglich ist, wenn sich aus der angefochtenen Entscheidung ergibt, von welchem konkreten Sachverhalt das Gericht der Erstbeschwerde ausgegangen ist und wie es ihn festgestellt hat (z.B. Senat, NZI 2000, 80; Senat, NZI 2000, 133; Senat, NZI 2000, 165; Senat, NZI 2000, 480; OLG Celle, ZInsO 2000, 556; OLG Celle, ZInsO 2000, 557; BayObLG, NZI 2000, 434; dazu auch Pape, ZInsO 2000, 548).

  • BGH, 17.09.1991 - XI ZR 256/90

    Haftung bei Übernahme eines vollkaufmännischen Handelsgeschäfts - Haftung bei

    Auszug aus OLG Köln, 28.03.2001 - 2 W 32/01
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH, NJW 1992, 112 [113] m.w.N.) und herrschender Ansicht in der Literatur (z.B. Enthaler/Nickel, GK-HGB, 6. Auflage 1999, § 25 Rdnr. 4) setzt die Anwendbarkeit des § 25 HGB voraus, daß ein vollkaufmännisches Handelsgewerbe erworben und unter der bisherigen Firma fortgeführt wird.

    Diese ist weder Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches noch führt sie eine Firma, selbst wenn sie ein Unternehmen betreibt (BGH, NJW 1992, 112 [113]; Heymann/Emmerich, HGB, 2. Auflage 1995, § 4 Rdnr. 11, § 17 Rdnr. 9; Enthaler/Nickel, a.a.O., § 1 Rdnr. 11a; MK/Bokelmann, HGB, 1996, § 17 Rdnr. 5).

    Angesichts der klaren Regelung im Rahmen der firmenrechtlichen Vorschriften besteht ebenfalls keine Regelungslücke, die etwa eine entsprechende Anwendung dieser Bestimmung rechtfertigt (BGH, NJW 1992, 112 [113]; a.A.: MK/Karsten Schmidt, a.a.O., § 1 Rdnr. 75; Karsten Schmidt, Handelsrecht, 5. Auflage 1999, § 8 II 1a)).

  • OLG Köln, 14.06.2000 - 2 W 85/00

    Erforderliche vollständige Sachverhaltsdarstellung in der Beschwerdeentscheidung;

    Auszug aus OLG Köln, 28.03.2001 - 2 W 32/01
    Der Senat sieht es als sachdienlich an, für das weitere und andere Verfahren nochmals darauf hinzuweisen, daß nach ständiger obergerichtlicher Rechtsprechung die dem Gericht der weiteren Beschwerde obliegende rechtliche Nachprüfung nur möglich ist, wenn sich aus der angefochtenen Entscheidung ergibt, von welchem konkreten Sachverhalt das Gericht der Erstbeschwerde ausgegangen ist und wie es ihn festgestellt hat (z.B. Senat, NZI 2000, 80; Senat, NZI 2000, 133; Senat, NZI 2000, 165; Senat, NZI 2000, 480; OLG Celle, ZInsO 2000, 556; OLG Celle, ZInsO 2000, 557; BayObLG, NZI 2000, 434; dazu auch Pape, ZInsO 2000, 548).

    Hieraus ergibt sich nicht, was Gegenstand der Entscheidung ist (zur Erforderlichkeit dieser Darstellung eingehend: Senat, ZInsO 2000, 393 [394] mit zahlreichen weiteren Nachweisen).

  • OLG Köln, 19.01.2000 - 2 W 271/99

    Beschwerdeentscheidung im Insolvenzverfahren ohne Sachverhaltsdarstellung ist ein

    Auszug aus OLG Köln, 28.03.2001 - 2 W 32/01
    Dementsprechend sind die tatsächlichen Feststellungen des Gerichts der Erstbeschwerde nach §§ 7 Abs. 1 Satz 2 InsO, § 561 Abs. 2 für das Rechtsbeschwerdegericht grundsätzlich bindend (Senat, NZI 2000, 80; Senat NZI 2000, 133; HK/Kirchhof, a.a.O., § 7 Rdnr. 19).

    Der Senat sieht es als sachdienlich an, für das weitere und andere Verfahren nochmals darauf hinzuweisen, daß nach ständiger obergerichtlicher Rechtsprechung die dem Gericht der weiteren Beschwerde obliegende rechtliche Nachprüfung nur möglich ist, wenn sich aus der angefochtenen Entscheidung ergibt, von welchem konkreten Sachverhalt das Gericht der Erstbeschwerde ausgegangen ist und wie es ihn festgestellt hat (z.B. Senat, NZI 2000, 80; Senat, NZI 2000, 133; Senat, NZI 2000, 165; Senat, NZI 2000, 480; OLG Celle, ZInsO 2000, 556; OLG Celle, ZInsO 2000, 557; BayObLG, NZI 2000, 434; dazu auch Pape, ZInsO 2000, 548).

  • OLG Köln, 29.12.1999 - 2 W 188/99

    Weitere Beschwerde nach § 7 InsO

    Auszug aus OLG Köln, 28.03.2001 - 2 W 32/01
    Da gegen eine Entscheidung des Landgerichts über eine sofortige Beschwerde nach § 6 Abs. 1 InsO die weitere Beschwerde gemäß § 7 Abs. 1 Satz 1 InsO nur gegeben ist, wenn sie von dem Oberlandesgericht zugelassen wird, ist das eingelegte Rechtsmittel dahin zu verstehen, daß zugleich die Zulassung dieses Rechtsmittels beantragt wird (Senat, ZIP 2000, 462 [463]; Senat, NZI 2000, 134; Senat, NZI 2000, 80; Senat, NZI 2000, 78; HK-Kirchhof, InsO, 2. Auflage 2001, § 7 Rdnr. 4 m.w.N.).

    Die generelle Antragsberechtigung der Beteiligten zu 1) als Körperschaft des öffentlichen Rechts und Einzugsstelle der Sozialversicherungsträger und das rechtliche Interesse an dem Stellen eines Insolvenzeröffnungsantrages ist zwar nicht in Frage zu stellen (vgl. allgemein z.B.: Senat, NZI 2000, 78 = NJW-RR 2000, 427).

  • OLG Köln, 03.01.2000 - 2 W 270/99

    Beschwerdefrist bei öffentlicher Bekanntmachung

    Auszug aus OLG Köln, 28.03.2001 - 2 W 32/01
    Dem Landgericht wird auch die Entscheidung über die Kosten der Verfahren der weiteren Beschwerden 2 W 270/99, 2 W 40/00, 2 W 147/00 und 2 W 32/01 übertragen.

    Das Landgericht hat - nachdem der Senat mit Beschlüssen vom 3. Januar 2000 - 2 W 270/99 -, vom 28. April 2000 - 2 W 40/00 - und vom 6. Oktober 2000 - 2 W 147/00 - bereits jeweils frühere Beschwerdeentscheidungen aufgehoben hatte - die sofortige Beschwerde nunmehr durch den angefochtenen Beschluß zurückgewiesen.

  • OLG Köln, 06.10.2000 - 2 W 147/00
    Auszug aus OLG Köln, 28.03.2001 - 2 W 32/01
    Dem Landgericht wird auch die Entscheidung über die Kosten der Verfahren der weiteren Beschwerden 2 W 270/99, 2 W 40/00, 2 W 147/00 und 2 W 32/01 übertragen.

    Das Landgericht hat - nachdem der Senat mit Beschlüssen vom 3. Januar 2000 - 2 W 270/99 -, vom 28. April 2000 - 2 W 40/00 - und vom 6. Oktober 2000 - 2 W 147/00 - bereits jeweils frühere Beschwerdeentscheidungen aufgehoben hatte - die sofortige Beschwerde nunmehr durch den angefochtenen Beschluß zurückgewiesen.

  • OLG Köln, 03.01.2000 - 2 W 224/99

    Beschwerde gegen Sicherungsmaßnahmen im Eröffnungsverfahren

    Auszug aus OLG Köln, 28.03.2001 - 2 W 32/01
    Falls das Beschwerdegericht keine tragenden Feststellungen für eine Haftung der Beteiligten zu 2) für die Verbindlichkeiten der früheren "H. F. & P. K. GbR" trifft, bedarf es jedoch auch noch weiterer Ausführungen zu der Überzeugungsbildung des Gerichts von dem Bestehen einer Forderung der Beteiligten zu 1) als Antragstellerin gegen die Antragsgegnerin des vorliegenden Eröffnungsantrages (vgl. zu diesen Anforderungen: Senat, ZIP 2000, 552).
  • BGH, 16.09.1981 - VIII ZR 111/80

    Voraussetzungen und Umfang der Haftung wegen Fortführung der Firma

    Auszug aus OLG Köln, 28.03.2001 - 2 W 32/01
    Schließlich muß der Rechtsgrund der Haftung die in der Fortführung des Geschäfts unter der bisherigen Firma liegende, an die Öffentlichkeit gerichtete Erklärung des Erwerbers bilden, für die bisherigen Geschäftsschulden haften zu wollen (BGHZ 38, 44 [47] = NJW 1962, 2297 [2298]; BGH, NJW 1982, 577 [578]; BayObLG, …
  • OLG Celle, 11.09.2000 - 2 W 87/00

    Voraussetzungen für die Anordnung der Postsperre im Insolvenzverfahren; Vortrag

    Auszug aus OLG Köln, 28.03.2001 - 2 W 32/01
    Der Senat sieht es als sachdienlich an, für das weitere und andere Verfahren nochmals darauf hinzuweisen, daß nach ständiger obergerichtlicher Rechtsprechung die dem Gericht der weiteren Beschwerde obliegende rechtliche Nachprüfung nur möglich ist, wenn sich aus der angefochtenen Entscheidung ergibt, von welchem konkreten Sachverhalt das Gericht der Erstbeschwerde ausgegangen ist und wie es ihn festgestellt hat (z.B. Senat, NZI 2000, 80; Senat, NZI 2000, 133; Senat, NZI 2000, 165; Senat, NZI 2000, 480; OLG Celle, ZInsO 2000, 556; OLG Celle, ZInsO 2000, 557; BayObLG, NZI 2000, 434; dazu auch Pape, ZInsO 2000, 548).
  • OLG Celle, 13.09.2000 - 2 W 85/00

    Zulässigkeit einer sofortigen Beschwerde gegen die Zurückweisung des

  • BGH, 24.09.1962 - VIII ZR 18/62

    Konkursanfechtung bei Geschäftsübernahme

  • BayObLG, 24.05.2000 - 4Z BR 11/00

    Aufhebung einer Entscheidung wegen fehlender Sachverhaltsdarstellung

  • OLG Schleswig, 01.02.2000 - 1 W 51/99

    Anforderungen an den Inhalt einer Bescheinigung

  • OLG Hamm, 13.08.1991 - 15 W 195/91
  • BGH, 16.03.2000 - IX ZB 2/00

    Anfechtung einer im Insolvenzverfahren ergangenen Prozeßkostenhilfeentscheidung

  • OLG Köln, 03.01.2000 - 2 W 214/99

    Insolvenzantrag gegen eine mangels eines Geschäftsführers nicht prozeßfähige GmbH

  • OLG Köln, 24.05.2000 - 2 W 76/00

    Entscheidung über unzulässigen Restschuldbefreiungsantrag bereits vor dem

  • OLG Köln, 29.08.2001 - 2 W 105/01

    Insolvenzrecht: Antrag auf Ersetzung der Zustimmung eines widersprechenden

    Eine Nachprüfung der Entscheidung des Landgerichts zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung ist ebenfalls geboten (vgl. hierzu: Senat, NZI 2001, 308 [309]; HK/Kirchhof, a.a.O., § 7 Rdnr. 23 f.; Becker in: Nerlich/Römermann, InsO, Stand: 2. Lfg. November 2000, § 7 Rdnr. 19 ff.).
  • FG Münster, 01.07.2010 - 3 K 2689/06

    Keine Haftung für Steuerschulden eines Kleingewerbetreibenden

    Aus diesem Grund entspricht es zu Recht herrschender Lehre und Rechtsprechung im Handelsrecht, dass § 25 HGB nicht entsprechend auf Kleingewerbetreibende angewendet werden kann (BGH in NJW 1992, 112; OLG Köln, Urteil vom 28.03.20012 W 32/01, ZIP 2001, 975; LG Bonn in NJW-RR 2005, 1559; Hopt, a. a. O. § 25 HGB Rz. 2; Roth in Koller/Roth/Morck, HGB, 6. Aufl. 2007, Vor § 1 Rz. 13; Zimmer in Ebenroth/Boujong/Joost/Stohm, Handelsgesetzbuch, 2008, § 25 Rz. 24; jeweils m. w. N.).
  • LG Coburg, 25.02.2003 - 11 O 702/02

    Falschberatung bei Anlageberatung: Schadensersatzansprüche

    Endlich trifft die Beklagte zu 1) auch keine Aufklärungspflicht zur Rentabilität der in Rede stehenden Anlage, weil es sich insoweit um ein vom Kreditnehmer zu tragendes Verwendungsrisiko handelt, welches von objektbezogenen und persönlichen Faktoren abhängt, die der Anleger selbst am besten kennt und vor dem Abschluss des Vertrages selbst am besten zu beurteilen vermochte (vgl. OLG Bamberg WM 2002, 357., 342).
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Rechtsprechung
   OLG Celle, 02.04.2001 - 2 W 35/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,16530
OLG Celle, 02.04.2001 - 2 W 35/01 (https://dejure.org/2001,16530)
OLG Celle, Entscheidung vom 02.04.2001 - 2 W 35/01 (https://dejure.org/2001,16530)
OLG Celle, Entscheidung vom 02. April 2001 - 2 W 35/01 (https://dejure.org/2001,16530)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Anforderungen an die Durchführung eines Insolvenzverfahrens; Voraussetzungen für das Vorliegen von Insolvenzgründen

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    InsO § 6 Abs. 1 § 34 Abs. 1
    Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde gegen einen Beschluss des Insolvenzgerichts

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZI 2001, 480
  • NZI 2001, 6
  • ZInsO 2001, 418
  • ZInsO 2001, 418 (Volltext mit amtl. LS)
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Rechtsprechung
   OLG Celle, 04.04.2001 - 2 W 37/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,9413
OLG Celle, 04.04.2001 - 2 W 37/01 (https://dejure.org/2001,9413)
OLG Celle, Entscheidung vom 04.04.2001 - 2 W 37/01 (https://dejure.org/2001,9413)
OLG Celle, Entscheidung vom 04. April 2001 - 2 W 37/01 (https://dejure.org/2001,9413)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Insolvenzverfahren: Unzulässige weitere Beschwerde mangels Begründung

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 7 Abs. 1 InsO; § 21 Abs. 1 Nr. 2 InsO; § 568 Abs. 3 ZPO
    Anforderungen an die Durchführung eines Insolvenzverfahrens; Voraussetzungen für das Vorliegen von Insolvenzgründen

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Anforderungen an die Durchführung eines Insolvenzverfahrens; Voraussetzungen für das Vorliegen von Insolvenzgründen

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    InsO § 7 Abs. 1
    Unzulässigkeit einer ohne Begründung eingelegten sofortigen weiteren Beschwerde

Papierfundstellen

  • NZI 2001, 379
  • NZI 2001, 6
  • ZInsO 2001, 418
  • ZInsO 2001, 418 (Volltext mit amtl. LS)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 14.12.2000 - IX ZB 105/00

    Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters

    Auszug aus OLG Celle, 04.04.2001 - 2 W 37/01
    Zwar kann die Festsetzung der Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters, um die es in dem Beschwerdeverfahren geht, mit der sofortigen Beschwerde gemäß §§ 6 Abs. 1, 64 Abs. 3 Satz 1, 21 Abs. 1 Nr. 2 InsO angefochten werden und auch die sofortige weitere Beschwerde gegen vergütungsrechtliche Entscheidungen des Beschwerdegerichts ist statthaft, da die Regelung des § 568 Abs. 3 ZPO insoweit durch die Vorschriften der Insolvenzordnung verdrängt wird (vgl. BGH, ZIP 2001, 296; OLG Celle, ZIP 2000, 706; OLG Naumburg, ZIP 2000, 1587; OLG Stuttgart, ZIP 2000, 587; OLG Zweibrücken, ZIP 2000, 1306; Keller, ZIP 2000, 688, 689).
  • OLG Zweibrücken, 23.05.2000 - 3 W 58/00

    Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters

    Auszug aus OLG Celle, 04.04.2001 - 2 W 37/01
    Zwar kann die Festsetzung der Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters, um die es in dem Beschwerdeverfahren geht, mit der sofortigen Beschwerde gemäß §§ 6 Abs. 1, 64 Abs. 3 Satz 1, 21 Abs. 1 Nr. 2 InsO angefochten werden und auch die sofortige weitere Beschwerde gegen vergütungsrechtliche Entscheidungen des Beschwerdegerichts ist statthaft, da die Regelung des § 568 Abs. 3 ZPO insoweit durch die Vorschriften der Insolvenzordnung verdrängt wird (vgl. BGH, ZIP 2001, 296; OLG Celle, ZIP 2000, 706; OLG Naumburg, ZIP 2000, 1587; OLG Stuttgart, ZIP 2000, 587; OLG Zweibrücken, ZIP 2000, 1306; Keller, ZIP 2000, 688, 689).
  • OLG Celle, 08.03.2000 - 2 W 23/00

    Tragung der Kosten des Verfahrens der vorläufigen Insolvenzverwaltung;

    Auszug aus OLG Celle, 04.04.2001 - 2 W 37/01
    Zwar kann die Festsetzung der Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters, um die es in dem Beschwerdeverfahren geht, mit der sofortigen Beschwerde gemäß §§ 6 Abs. 1, 64 Abs. 3 Satz 1, 21 Abs. 1 Nr. 2 InsO angefochten werden und auch die sofortige weitere Beschwerde gegen vergütungsrechtliche Entscheidungen des Beschwerdegerichts ist statthaft, da die Regelung des § 568 Abs. 3 ZPO insoweit durch die Vorschriften der Insolvenzordnung verdrängt wird (vgl. BGH, ZIP 2001, 296; OLG Celle, ZIP 2000, 706; OLG Naumburg, ZIP 2000, 1587; OLG Stuttgart, ZIP 2000, 587; OLG Zweibrücken, ZIP 2000, 1306; Keller, ZIP 2000, 688, 689).
  • OLG Stuttgart, 14.01.2000 - 8 W 374/99

    Sofortige Beschwerde gegen Festsetzung der Vergütung des Insolvenzverwalters

    Auszug aus OLG Celle, 04.04.2001 - 2 W 37/01
    Zwar kann die Festsetzung der Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters, um die es in dem Beschwerdeverfahren geht, mit der sofortigen Beschwerde gemäß §§ 6 Abs. 1, 64 Abs. 3 Satz 1, 21 Abs. 1 Nr. 2 InsO angefochten werden und auch die sofortige weitere Beschwerde gegen vergütungsrechtliche Entscheidungen des Beschwerdegerichts ist statthaft, da die Regelung des § 568 Abs. 3 ZPO insoweit durch die Vorschriften der Insolvenzordnung verdrängt wird (vgl. BGH, ZIP 2001, 296; OLG Celle, ZIP 2000, 706; OLG Naumburg, ZIP 2000, 1587; OLG Stuttgart, ZIP 2000, 587; OLG Zweibrücken, ZIP 2000, 1306; Keller, ZIP 2000, 688, 689).
  • OLG Naumburg, 31.03.2000 - 5 W 25/00

    Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde gegen die Festsetzung der Vergütung des

    Auszug aus OLG Celle, 04.04.2001 - 2 W 37/01
    Zwar kann die Festsetzung der Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters, um die es in dem Beschwerdeverfahren geht, mit der sofortigen Beschwerde gemäß §§ 6 Abs. 1, 64 Abs. 3 Satz 1, 21 Abs. 1 Nr. 2 InsO angefochten werden und auch die sofortige weitere Beschwerde gegen vergütungsrechtliche Entscheidungen des Beschwerdegerichts ist statthaft, da die Regelung des § 568 Abs. 3 ZPO insoweit durch die Vorschriften der Insolvenzordnung verdrängt wird (vgl. BGH, ZIP 2001, 296; OLG Celle, ZIP 2000, 706; OLG Naumburg, ZIP 2000, 1587; OLG Stuttgart, ZIP 2000, 587; OLG Zweibrücken, ZIP 2000, 1306; Keller, ZIP 2000, 688, 689).
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